Gericht bestätigt: Der Ausbau des FSW ist rechtmäßig
“Baut doch den Tunnel, dann habt ihr eure Ruh”
Vom ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt München, Hans-Jochen Vogel, soll der Satz stammen “Das Auto mordet unsere Städte, wer Straßen sät, wird Verkehr ernten.”
Der Satz ist 1972 gefallen und wird seitdem von Autogegnern immer wieder verwendet. Besser wird er nicht, weil er nichts erklärt. Sprachlich, auch wenn man ihn sehr weit metaphorisch auslegt, ist die Aussage natürlich Quatsch, denn Straßen kann man nicht säen und Verkehr kann man nicht ernten.
Auch in München war der Verkehr einfach da und man musste Straßen bauen, um ihn zu lenken, sonst ersticken einige Stadtteile an Lärm und Abgasen. Viele würden im Dauerstau stehen. München hat um die Innenstadt herum einen fast geschlossenen Ring mit Tunnels gebaut. Mit diesem Bauwerk soll der Autoverkehr von den Wohngebieten und der Innenstadt weggehalten werden.
Das war in den vergangenen Jahren konkrete Politik in der Landeshauptstadt, die die Lebenssituation von Menschen in München verbessert hat. Vogels drastisches Bild hätte nicht geholfen.
Noch eine Äußerung eines Münchner OBs. Christian Ude hat in den Nullerjahren im Wahlkampf der SPD in Nürnberg geraten: “Baut doch den Tunnel, dann habt ihr eure Ruh.” Gemeint war der 1,8 Kilometer lange Tunnel des Frankenschnellwegs (Kreisstraße N4), mit dem die Staufalle An den Rampen in Nürnberg beseitigt werden sollte.
Zur Erinnerung: Seit 2002 laufen die Planungen für einen kreuzungsfreien Frankenschnellweg, damit der Verkehr auf ihm gebündelt wird und die angrenzenden Wohngebiete vom Verkehr entlastet werden. Die Anlieger würden weniger Schadstoffe einatmen und die Lärmbelastung würde zurückgehen. Zusätzlich würden neue Fahrradachsen entstehen. Die Gegner des Projekts behaupten, dass es mehr Verkehr und mehr Belastungen durch Schadstoffe geben wird.
2013 waren die Planungen für den kreuzungsfreien Ausbau fertig. Der Bund Naturschutz (BN) klagte zusammen mit einem Strohmann, der schon seit Jahren nicht mehr am Frankenschnellweg wohnt, gegen das Planfeststellungsverfahren und zog die Verhandlungen mit der Stadt, die auf einen Kompromiss hinausgelaufen wären, taktisch geschickt in die Länge.
Gericht widerlegt Einwände der Projektgegner
Erst seit wenigen Wochen liegt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vor. Der Bund Naturschutz ist mit seinen Einwendungen komplett gescheitert und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass der Ausbau des Frankenschnellwegs rechtmäßig ist. Neben der Röhre wird zwischen der Fürther Stadtgrenze und dem Nürnberger Westen auch eine neue Einfädelspur mit aufwändigem Lärmschutz gebaut.
Seit wenigen Tagen kann man die Urteilsbegründung im Detail nachlesen. Wer sich in die 150 Seiten, denn es sind zwei Verfahren, vertieft, der wird anerkennen müssen, dass sich das Gericht sehr viel Mühe gegeben hat und auch noch die kleinsten Einwendungen im Urteil ausführlich abgewogen und analysiert hat.
Der Bund Naturschutz bezweifelte unter anderem die Verkehrsprognose für das Jahr 2030, die von einer weiteren Zunahme des Verkehrs ausgeht. Das ist ein zentraler Aspekt, denn ein Projekt von dieser Größe wie der Frankenschnellweg, muss zweifelsfrei begründet werden. Derzeit werden rund 52.000 Autos pro Tag gezählt. In einer Presseerklärung des Gerichts heißt es: “Zur Überzeugung des Gerichts werde der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht, weshalb sein Ausbau planerisch gerechtfertigt sei.”
Im Klartext heißt das, dass für die Begründung, den Frankenschnellweg kreuzungsfrei auszubauen, es gar keiner Zunahme des Verkehrs bedarf. Es ist schon jetzt zu viel Verkehr. Da braucht man nicht noch neuen “Verkehr ernten”. Mit dem Umbau, so die Richter, würde der Verkehr verflüssigt und so die Staub-, Lärm- und Abgasbelastungen auch im nachgeordneten Straßennetz sowie den anliegenden Wohngebieten reduziert.
Gericht: Ausbau planerisch gerechtfertigt und umweltverträglich
Minutiös untersuchen die Richter die Behauptungen des BN, dass der Ausbau des ÖPNV mit seinen Auswirkungen auf den Verkehr am Frankenschnellweg zu wenig berücksichtigt wurde. Der BN befürchtete auch, dass der Frankenschnellweg deutlich mehr Verkehr anzieht, weil er als Abkürzung gegenüber den Autobahnen rund um Nürnberg genutzt wird. Beides wurde von den Richtern verworfen, denn die Auswirkungen des ÖPNV auf den Frankenschnellweg seien marginal und deshalb keine Entlastung. Die Abkürzung für den Durchgangsverkehr über den Frankenschnellweg sei nur zwei Minuten und werde deshalb nur marginal genutzt. Es gäbe auch keine Alternativen zum Ausbau des Frankenschnellwegs.
Die vom BN aufgestellte Behauptung, allein “verkehrsfeindliche” und den “Verkehrsfluss brechende Maßnahmen” würden den Verkehr reduzieren, weisen die Richter als zu pauschal zurück, denn es würde nur zu einer Verlagerung des Verkehrs in andere Stadtteile kommen. Durch den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs würde sich die Situation vor Ort deutlich verbessern.
Auch bei der Anbindung des Frankenschnellwegs an den Innenstadtring über die neue Kohlenhofstraße hätten die Planer bei ihrer Abwägung alles berücksichtig, was entscheidend sei. Dass der BN auch noch gegen die handwerkliche Qualität der Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Frankenschnellwegs geklagt hat, mutet nach den Analysen des Gerichts als rein taktisches Manöver an, den Bau so lange zu verzögern, bis er vielleicht nicht mehr finanzierbar ist. Es seien keine Abwägungsmängel zu beanstanden.
Für die Verwaltungsrichter ist das Planfeststellungsverfahren so gut gemacht, dass sie keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zulassen wollen. Gegen diesen Beschluss kann der Bund Naturschutz mit dem Einzelkläger aber Beschwerde bis Ende August einlegen.
Wie geht es weiter? Wahrscheinlich wird der BN in den nächsten Tagen versuchen, die Stadt mit neuen Wünschen anzugehen. Wenn die Stadt zustimmen würde, dann werde der BN auf die Beschwerde, die vielleicht zu neuen Verzögerungen führen könnte, verzichten. Beispielsweise der Verzicht auf neue Bauflächen im Knoblauchsland oder Neupflanzungen von Bäumen auf Parkplätzen.
Naturschutz oder Klagewut – wohin fließen die Mitgliedsbeiträge?
Der BN müsste aber auch einmal seinen Mitgliedern erklären, wieviel Geld er in das aufwändige Gerichtsverfahren schon gesteckt hat und ob das ein sinnvoller Umgang mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden ist. Der Einzelkläger gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs wurde maßgeblich finanziell vom BN unterstützt. Immerhin trägt der BN die Kosten des Verfahrens.
Der Kompromiss vor einigen Jahren, den Stadt und BN für den kreuzungsfreien Ausbau erzielt hatten, konnte sich für die Naturschützer sehen lassen. Doch der BN war letztlich an keinem Kompromiss interessiert, sondern nur an einen Stopp des ganzen Projekts.
Dass der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich betont, dass bei der Entscheidung globale Klimaauswirkungen nicht berücksichtigt wurden, mag irritieren. Rechtlich mussten sie nicht beachtet werden. Es wurde aber zugleich hervorgehoben, dass die lokalen Auswirkungen auf das Klima durch den Ausbau auf allen Ebenen gut sind und die Situation für die Anlieger besser wird. Lokal Handeln muss immer im Vordergrund stehen, dann wird es auch global besser.
Durch die gerichtliche Auseinandersetzung und die zeitraubenden Kompromissverhandlungen zwischen Stadt und BN haben sich die Baukosten verdoppelt und liegen derzeit bei rund einer Milliarde Euro. Dafür muss der BN nicht geradestehen, aber er war der Verursacher. Es genügt nicht, mit dem Zeigefinger auf die Politik zu verweisen. Jetzt liegt es an CSU und SPD, ob sie ihr Versprechen halten, den Frankenschnellweg kreuzungsfrei auszubauen.