Schwarzfahren: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

 
Zwei rote U-Bahnen der Linien U2 und U3 an der Haltestelle Opernhaus, vom Zugang aus fotografiert.

U-Bahnen der VAG in Nürnberg. Wie mit Fahrten ohne gültigen Fahrschein umgegangen werden sollte, ist politisch umstritten. | Foto: © Janine Beck

Schwarzfahren kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Sollte künftig eine Ordnungswidrigkeit genügen? Für Nürnberg geht es um die Einnahmen der VAG, gesellschaftliche Teilhabe und Gerechtigkeit gegenüber zahlenden Fahrgästen.

 
 

Schwarzfahren bei der VAG: Anzeigen, Haftstrafen und Kosten

Das Fahren ohne Ticket im öffentlichen Personennahverkehr kann, wenn man innerhalb von zwei Jahren drei Mal erwischt wird, bis zu einem Jahr Gefängnis einbringen. Das ist die Höchststrafe, aber sie wird selten verhängt. Bei der VAG wurden im vergangenen Jahr 17834 Menschen ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Es wurden 541 Strafanzeigen gestellt. Tendenz in diesem Jahr deutlich steigend. Sieben Haftstrafen wurden ausgesprochen.

Eine Strafanzeige bedeutet für alle Beteiligten einen größeren Aufwand, der sich auch finanziell niederschlägt, als eine Ordnungswidrigkeit. Anwaltskosten und jeder Tag im Gefängnis kosten den Staat 150 Euro. Von den sozialen Folgen für die Betroffenen einmal ganz abgesehen.

Die VAG schätzt, dass ihr durch Leistungserschleichung von Schwarzfahrern 15 Millionen Euro jedes Jahr entgehen. Bei einem notorischen Defizitbetrieb, wie es der Öffentliche Personennahverkehr ist, der in der Vergangenheit mindestens 60 Millionen Euro jedes Jahr an Defizit angehäuft hat, das die Stadt Nürnberg ausgleichen muss, ist das keine Kleinigkeit.

Die Debatte über Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit

2025 wurde im Bundestag schon einmal Anlauf genommen, das notorische Schwarzfahren nicht mehr als Straftat zu bewerten, sondern als Ordnungswidrigkeit, das würde keine Freiheitsstrafe im schlimmsten Fall nach sich ziehen. Der Versuch scheiterte. Es wurde von der Union befürchtet, dass das Gerechtigkeitsgefühl bei denen leidet, die ihren Obolus entrichten. Das Gesetz stammt im Übrigen aus dem Jahr 1935.

Jetzt gibt es einen neuen Anlauf vonseiten der SPD im Bundestag, Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Unterstützt wird er auch vom Richterbund, weil dann viele Gerichtsverfahren wegfallen. Ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit, das können bislang aber auch die Städte selbst einstufen. Köln, Frankfurt am Main, Bremen, Leipzig und wenige andere setzen auf Ordnungswidrigkeit.

Beim Fehlen eines Tickets wird zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt. In der Regel sind das 60 Euro. In Nürnberg kostet es das auch. Allerdings, wer dreimal innerhalb von zwei Jahren erwischt wird…

Soziale Teilhabe: Was für eine Entkriminalisierung spricht

In Augsburg gibt es derzeit ebenfalls einen neuen Anlauf, das notorische Schwarzfahren von einer Straftat auf eine Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Ein Vorbild für Nürnberg? Neben der finanziellen Entlastung für die Stadt gibt es noch weitere Gründe für diesen Schritt. In der Regel gehören Schwarzfahrer zu den sozial Schwächsten in der Gesellschaft. Es sind Menschen, die sich am sozialen Rand befinden. Sie können sich in den meisten Fällen kein Ticket leisten. Schwarzfahren sichert für sie die gesellschaftliche Teilhabe. Eine Gefängnisstrafe als Sanktion wird sie nicht auf den rechten Weg zurückbringen. Aber sie wird auch nicht abschreckend wirken. Die Änderung könnte also pragmatisch begründet werden: Was soll der ganze Aufwand, wenn er nichts nützt?

Was ist gegenüber zahlenden Fahrgästen gerecht?

Das verstößt aber gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung in einem Rechtssystem. Wenn die meisten Nutzer des ÖPNV ein Ticket lösen und andere mitfahren, ohne zu zahlen, dann ist das ungerecht. Es gibt ja nicht nur arme Menschen, die nichts zahlen können. Manche wollen nicht. Es wird auch getrickst, gefälscht oder gelogen. Eine Ordnungswidrigkeit ist wie beim Falschparken, das nimmt man achselzuckend hin. Eine Gefängnisstrafe nicht.

Sie ist aber das entscheidende Druckmittel, damit alle sich anstrengen, Geld für die hoch subventionierte Fahrgelegenheit aufzubringen, auch wenn es angesichts der Preise für die Einzelfahrt von 3,90 Euro in Nürnberg manchem schwerfallen mag. Und auf welchem finanziellen Niveau fängt es an, dass die VAG es mehr oder weniger toleriert, dass jemand arm ist und nichts zahlen kann? Oder will er nur nicht?

Bastelvorlage für Paul Blotzkis Karmaticket mit Fahrscheintaschen für die U1 Fürth, Hardhöhe und Langwasser Süd.

Fahrscheine weitergeben statt wegwerfen: Paul Blotzkis Karmaticket von 2015 sollte es Fahrgästen ermöglichen, noch gültige Tickets für andere zu hinterlassen. Die VAG erklärte die Weitergabe damals für unzulässig: Ein Fahrschein gelte für die Fahrt einer Person. | Entwurf: © Paul Blotzki

Kostenloser ÖPNV: Wer trägt die Kosten?

Es gibt auch Forderungen, dass angesichts des Klimawandels der gesamte ÖPNV-Verkehr nichts kosten darf, um möglichst viele Autofahrer zum Umsteigen auf Busse und Bahnen zu bewegen. Das wäre dann zwar für alle gerecht. Leider ist aber der ÖPNV nie kostenlos: Die Kosten zahlt die Allgemeinheit, ohne die individuellen Anteile wird es für die Städte noch teurer. Ein ÖPNV mit kurzen Taktzeiten und einem dicht geknüpften Netz wie in Nürnberg ist immer teuer. Was tun?

Was gegen einen Wechsel der Einstufung als Ordnungswidrigkeit spricht, ist, dass die Hemmschwelle sinkt und zunehmend weniger Fahrgäste bezahlen. Städte wie Bremen sind hoch verschuldet und können es sich eigentlich nicht leisten, Geld im ÖPNV zu verschenken. Der Stadtstaat Bremen ist elementar auf den Länderfinanzausgleich angewiesen und sollte so wenig wie möglich Geld verschenken. Geld, das er nicht hat.

Es ist ein moralisches Dilemma. Sozial bewusst und doch gerecht zu sein. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, Gutscheine von den Städten auszugeben, damit eine Mindestform von gesellschaftlicher Teilhabe möglich ist.

Eine praktische Idee hatte 2015 unser Illustrator Paul Blotzki: Sein Karmaticket war eine kleine Tasche zum Selberbasteln, in der Fahrgäste ihre nicht mehr benötigten Fahrscheine für andere hinterlassen sollten. Ein bereits bezahltes Ticket sollte innerhalb seiner Gültigkeitsdauer jemand anderem zugutekommen. Die VAG lehnte die Weitergabe ab. Elf Jahre später bleibt die Frage, wie Nürnberg Mobilität auch für Menschen mit wenig Geld ermöglichen kann – und wer dafür bezahlt.

 

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